Wie Haushalte ihre Internetgeschwindigkeit messen und den passenden Tarif finden
Bevor ein Haushalt einen neuen Internettarif kauft, sollte er zwei Werte kennen: die Bandbreite, die er im Alltag gleichzeitig braucht, und die Geschwindigkeit, die am Anschluss tatsächlich ankommt. Gemessen wird am besten mit dem RTR-Netztest über ein LAN-Kabel, mehrmals und zu verschiedenen Tageszeiten. Dominik Kop, Gründer von Fixkostenreduzierer®, stellt in seinem Buch „Der Fixkostenreduzierer“ die Messung vor die Kaufentscheidung.
Der Bedarf ergibt sich aus dem, was gleichzeitig läuft
Kop beschreibt im Buch, dass eine gute Tarifprüfung bei der tatsächlichen Nutzung beginnt. Ein Haushalt, in dem mehrere Personen gleichzeitig online sind, braucht etwas anderes als jemand, der vor allem Nachrichten liest. Vor jedem Vergleich steht deshalb die Beschreibung des Bedarfs.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) nennt in ihrer Hilfe zum RTR-Netztest Richtwerte (Stand November 2026). Für gewöhnliches Surfen gelten 2 Mbit/s oft als ausreichend. Für Video in HD nennen Anbieter der Dienste 5 Mbit/s im Download, für eine Videokonferenz je 4 Mbit/s im Download und Upload. Nutzen mehrere Personen den Anschluss, werden die Werte addiert, die zur selben Zeit anfallen.
Ein Rechenbeispiel mit diesen Richtwerten: Laufen abends zwei Filme in HD und eine Videokonferenz gleichzeitig, ergibt das rund 14 Mbit/s im Download und 4 Mbit/s im Upload. Die RTR rät, auch den Upload zu beachten, vor allem für Videotelefonie und Cloud-Dienste.
Gemessen wird per LAN-Kabel und zu verschiedenen Tageszeiten
Im achten Kapitel beschreibt Kop, wie schnell Sparwilligen neue Produkte angeboten werden, von denen manche die Ausgaben nur vom Energieanbieter zum Händler verlagern. Er setzt dem eine feste Reihenfolge entgegen.
„Deshalb mag ich eine einfache Reihenfolge: erst messen, dann rechnen, danach entscheiden.“
Dominik Kop, „Der Fixkostenreduzierer“, Kapitel 8
Im Buch rechnet Kop das an Durchflussbegrenzern und smarten Steckdosen vor. Beim Internet hilft dieselbe Reihenfolge, denn ein langsamer Anschluss liegt nicht immer am Tarif. Laut RTR beeinflussen auch WLAN-Router und Endgerät das Messergebnis, und WLAN ist störanfälliger als eine Verbindung über LAN-Kabel.
Für eine aussagekräftige Messung mit dem RTR-Netztest hängt der Computer deshalb per LAN-Kabel am Router. Währenddessen nutzt niemand sonst den Anschluss, und im Hintergrund laufen keine Downloads oder Videostreams. Wer doch über WLAN misst, bleibt nahe am Router und verzichtet auf Repeater und Powerline-Adapter. Weil auch die Tageszeit das Ergebnis beeinflusst, empfiehlt die RTR Tests in regelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Tageszeiten. Dafür bietet der Netztest einen Wiederholungsmodus. Jede Messung verbraucht Datenvolumen, was bei begrenzten mobilen Tarifen zählt.
Ist das Internet über Kabel schnell und nur im WLAN langsam, liegt die Ursache eher beim WLAN, und die RTR empfiehlt, den Router und seine Einstellungen zu prüfen. Kop hält im Buch fest, dass das beste Ergebnis manchmal darin besteht, vorerst kein zusätzliches Geld auszugeben. Die Messwerte dienen später als Ausgangswert, um nach einem Wechsel nachzuprüfen, ob die bezahlte Leistung ankommt.
Bei dauerhaft zu langsamem Internet zählt ein belastbarer Nachweis
Werbung nennt meist Bis-zu-Werte, für den Vergleich mit der Messung zählt aber der Vertrag. Die Vertragszusammenfassung, die Anbieter vor dem Abschluss bereitstellen müssen, nennt bei Festnetz-Internet die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Geschwindigkeit, bei mobilem Internet die geschätzte maximale.
Liegt die Messung dauerhaft darunter, empfiehlt die RTR, die Geschwindigkeit zu dokumentieren und den Anbieter schriftlich mit den Ergebnissen zu kontaktieren. Bei DSL, Kabel oder Glasfaser eines österreichischen Anbieters dient dafür die zertifizierte Messung im Browser eines Computers. Sie umfasst mindestens drei Messzyklen an drei verschiedenen Tagen innerhalb von zwei Wochen mit insgesamt mindestens 18 erfolgreichen Einzelmessungen (Stand November 2026). Die Ergebnis-PDFs speichert die RTR nicht, sie sollten sofort gesichert und unterschrieben werden.
Bei Festnetz-Internet bilden die Ergebnisse laut RTR die Grundlage für einen sogenannten Anscheinsbeweis. Für mobiles Internet zu Hause, etwa über einen Cube mit SIM-Karte, ist die zertifizierte Messung ebenfalls möglich, aber weniger beweiskräftig. Ob die Leistung dem Vertrag entspricht, beurteilt im Streitfall die Schlichtungsstelle der RTR oder ein Gericht.
Weicht die Leistung dauerhaft und erheblich vom Vereinbarten ab, kann laut RTR eine Kündigung ohne Einhaltung von Fristen in Betracht kommen. Ob das zutrifft, wird im Einzelfall geprüft. Den Mangel muss die Kundin oder der Kunde nachweisen. Wer ohne ausreichenden Grund kündigt und nicht mehr zahlt, schuldet laut RTR zumindest die Entgelte bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung. Ohne Einigung mit dem Anbieter lassen sich Ansprüche über die Schlichtungsstelle oder vor Gericht geltend machen.
Ein fairer Tarifvergleich rechnet über die gesamte Bindung
Für den Vergleich nennt Kop drei Bedingungen, nämlich denselben Bedarf, denselben Zeitraum und die vollständigen Kosten. In einem fiktiven Telekombeispiel aus dem Buch kostet der bestehende Vertrag 24 Euro im Monat plus 36 Euro im Jahr für eine zusätzliche Position, das neue Angebot 21 Euro im Monat plus 24 Euro einmalige Wechselkosten. Nach Grundgebühren beträgt der Unterschied 36 Euro, die vollständige Rechnung für das erste Jahr ergibt 48 Euro.
Zu den vollständigen Kosten gehören laut RTR auch Herstellungs- oder Aktivierungskosten und, wo vereinbart, jährliche Pauschalen. Laut Preisübersicht der Arbeiterkammer (Stand 15. Oktober 2026) haben manche Tarife keine Mindestvertragsdauer, verlangen aber ein Aktivierungsentgelt, andere binden 24 Monate ohne Herstellungsentgelt bei Selbstinstallation. Den Router stellen manche Anbieter für die Vertragsdauer bei, andere verrechnen dafür ein einmaliges oder monatliches Entgelt.
Aktionspreise brauchen ein Datum. Kop rät, jede befristete Vergünstigung im Kalender zu vermerken, damit die Erinnerung vor dem entscheidenden Termin kommt. Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Preisen zeigt, warum. Tarif A kostet zwölf Monate lang 20 Euro und danach 35 Euro, dazu kommen 70 Euro Aktivierung, der Router ist enthalten. Tarif B kostet durchgehend 27 Euro und einmalig 50 Euro für den Router. Bei 24 Monaten Bindung wirkt A im ersten Jahr mit 310 zu 374 Euro günstiger, über die ganze Bindung kostet A aber 730 Euro und B 698 Euro.
Gesetzlich darf die Mindestvertragsdauer höchstens 24 Monate betragen, die Kündigungsfrist für Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens einen Monat (Stand November 2026). Wer innerhalb der Bindung auf eigenen Wunsch aussteigt, zahlt laut RTR fast immer die restlichen Grundentgelte auf einmal. Bei mobilem Internet rät die RTR, die Netzabdeckung am Nutzungsort genau anzusehen und eine Testphase schriftlich zu vereinbaren.
Fixkostenreduzierer® prüft den Internetvertrag mit den übrigen Fixkosten
Bei Fixkostenreduzierer® wird der Internetvertrag im Analysegespräch gemeinsam mit Strom, Gas, Handy und weiteren Verträgen aufgenommen. Für den Anfang reichen die aktuelle Rechnung und, falls vorhanden, die Vertragszusammenfassung. Das Team gleicht ab, was der Anschluss laut Vertrag leisten soll und was tatsächlich ankommt, wann eine Aktion ausgelaufen ist und welche Bandbreite der Haushalt wirklich nutzt.
Danach zeigt sich, ob Nachverhandeln, ein Wechsel oder das Beibehalten des Vertrags passt. Ein Wechsel ist für Kop eine Möglichkeit, kein Selbstzweck. In Betreuungsvereinbarungen von bis zu fünf Jahren werden Tarife im vereinbarten Umfang regelmäßig erneut geprüft, Bindungsenden und auslaufende Rabatte sind im System vermerkt. Ob früher verrechnete Servicepauschalen zulässig waren, ist eine eigene Rechtsfrage, die getrennt geprüft wird. Wie das Unternehmen verdient, legt die jeweilige Vereinbarung fest. Dazu gehören laut Buch erfolgsbezogene Beteiligungen und Vergütungen von Produktpartnern.
Ein Arbeitsblatt im Buch führt durch einen solchen Vergleich. Das Buch steht als PDF zum Herunterladen bereit. Wie sich dieselbe Rechnung auf andere Verträge übertragen lässt, zeigen die Artikel über Fixkosten im Haushalt und Handyvertrag prüfen.
Häufige Fragen
Wie viel Bandbreite braucht ein Haushalt?
Das hängt davon ab, was gleichzeitig läuft. Die RTR nennt als Richtwerte rund 2 Mbit/s für gewöhnliches Surfen, 5 Mbit/s im Download für ein Video in HD und je 4 Mbit/s im Download und Upload für eine Videokonferenz (Stand November 2026). Teilen sich mehrere Personen den Anschluss, werden die Werte der Anwendungen addiert, die zur selben Zeit genutzt werden.
Wie misst man die Internetgeschwindigkeit richtig?
Mit dem RTR-Netztest auf einem Computer, der per LAN-Kabel mit dem Router verbunden ist. Während der Messung sollte niemand sonst den Anschluss nutzen, und im Hintergrund sollten keine Downloads oder Streams laufen. Die RTR empfiehlt, in regelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Tageszeiten zu messen. Dafür bietet der Netztest einen Wiederholungsmodus.
Was können Kundinnen und Kunden tun, wenn das Internet dauerhaft langsamer ist als vereinbart?
Die RTR empfiehlt, die vereinbarten Werte im Vertrag nachzusehen, die Geschwindigkeit zu dokumentieren und den Anbieter schriftlich mit den Messergebnissen zu kontaktieren. Bei kabelgebundenem Internet eines österreichischen Anbieters dient dafür die zertifizierte Messung der RTR, die nach § 48 TKG 2021 als zertifizierter Überwachungsmechanismus im Sinn von Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2015/2120 gilt. Findet sich keine Lösung, kann die Schlichtungsstelle der RTR nach § 205 TKG 2021 befasst werden. Ob eine Kündigung oder andere Ansprüche geltend gemacht werden können, wird im Einzelfall geprüft.
Wie lange darf ein Internetvertrag binden?
Nach § 135 TKG 2021 darf die Mindestvertragsdauer höchstens 24 Monate betragen, und je Dienst muss auch ein Vertrag mit höchstens zwölf Monaten angeboten werden. Die Kündigungsfrist beträgt höchstens einen Monat (Stand November 2026). Zeitnah vor dem letzten möglichen Kündigungstermin muss der Anbieter über das Ende der Bindung und die Kündigungsmöglichkeiten informieren. Laut RTR sind 24 Monate nur mit einer Gegenleistung zulässig, etwa einem vergünstigten Endgerät oder dem Erlass des Aktivierungs- oder Herstellungsentgelts.
Wie unterstützt Fixkostenreduzierer® bei Internetverträgen?
Fixkostenreduzierer® nimmt den Internetvertrag im Analysegespräch gemeinsam mit den übrigen Fixkosten auf und gleicht ab, was der Anschluss laut Vertrag leisten soll und was tatsächlich ankommt. Danach zeigt sich, ob Nachverhandeln, ein Wechsel oder das Beibehalten des Vertrags passt. Welche Kosten für welche Leistung entstehen, legt die konkrete Vereinbarung fest, die vor einer Entscheidung erklärt wird.
Quellen
- Dominik Kop, „Der Fixkostenreduzierer“ (2026), Kapitel 8 „Erst messen. Dann kaufen.“ sowie Kapitel 4, 7, 18, 19 und Arbeitsblatt 2
- RTR: RTR-Netztest
- RTR: Hilfe zum RTR-Netztest, Technik, Rechtliches und zertifizierte Messung
- RTR: Internetanschluss
- RTR: Telefon- und Internetverträge
- RIS: Telekommunikationsgesetz 2021, §§ 48, 129, 135 und 205
- Arbeiterkammer: Tarifwegweiser Internet ADSL/xDSL/Breitband, Stand 15. Oktober 2026
- Fixkostenreduzierer®: Internetkosten senken