Wer den ORF-Beitrag zahlt, wer befreit wird und was aus der GIS-Idee wurde
Seit 1. Jänner 2024 ersetzt der ORF-Beitrag die frühere GIS-Gebühr und kostet Stand November 2026 monatlich 15,30 Euro je Adresse, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, ob mit oder ohne Fernseher. Wer etwa eine Pension, Pflegegeld oder Arbeitslosengeld bezieht und mit dem Haushaltseinkommen unter dem Richtsatz bleibt, kann sich auf Antrag befreien lassen. Für Dominik Kop, den Gründer von Fixkostenreduzierer®, endete mit der Umstellung eine frühere Geschäftsidee rund um den Fernseher, deren Lektion er bis heute nutzt.
Seit 2024 zählt der Hauptwohnsitz und nicht mehr das Empfangsgerät
Bis Ende 2023 hob die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren ein, seit 1. Jänner 2024 heißt sie ORF-Beitrags Service GmbH und hebt den ORF-Beitrag ein. Zu zahlen ist er für jede Adresse in Österreich, an der mindestens eine Person ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister eingetragen ist. Ob dort ein Fernseher steht, ein Radio läuft oder nur am Laptop gestreamt wird, spielt keine Rolle.
Leben mehrere Erwachsene an derselben Adresse, schulden sie den Beitrag gemeinsam, bezahlt wird er trotzdem nur einmal. Für Nebenwohnsitze fällt kein ORF-Beitrag an. Die Beitragspflicht beginnt am Ersten des Monats nach der Anmeldung des Hauptwohnsitzes und endet mit dem Monat der Abmeldung. Die Meldedaten erhält der ORF-Beitrags Service monatlich aus dem Melderegister und fordert die Gemeldeten zur Zahlung auf, wenn für ihre Adresse noch niemand angemeldet ist.
2026 kostet der ORF-Beitrag 15,30 Euro im Monat
Stand November 2026 beträgt der ORF-Beitrag 15,30 Euro monatlich, also 183,60 Euro im Jahr. In einigen Bundesländern kommt eine Landesabgabe dazu, andere heben keine ein. Den Gesamtbetrag je Bundesland zeigt die Übersicht des ORF-Beitrags Service.
Wer mit Erlagschein zahlt, überweist den Jahresbetrag einmal im Voraus. Mit einer SEPA-Lastschrift lässt er sich auf zwei oder sechs Teilbeträge aufteilen. Nur wer schon 2023 die GIS in Teilbeträgen bezahlt hat, darf bis Ende 2027 weiter in Raten mit Erlagschein zahlen.
Für eine Befreiung zählen Lebenslage und Haushaltseinkommen
Eine Befreiung setzt zweierlei voraus: die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich begünstigten Gruppe und ein Haushaltsnettoeinkommen unter dem Richtsatz. Zu diesen Gruppen zählen Menschen mit Pflegegeld oder Pension, mit Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen des AMS, mit Studienbeihilfe, Sozialhilfe oder Mindestsicherung sowie Lehrlinge und gehörlose oder schwer hörbehinderte Menschen. Wer den Antrag stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Die Befreiung gilt für alle im gemeinsamen Haushalt.
Die Richtsätze orientieren sich an der Ausgleichszulage. Stand November 2026 liegen sie bei 1.465,40 Euro netto im Monat für eine Person und 2.311,81 Euro für zwei Personen, jede weitere Person erhöht die Grenze um 226,11 Euro. Liegt das Einkommen darüber, lassen sich abzugsfähige Ausgaben geltend machen. Seit 2026 und vorerst bis Ende 2027 zählt dazu ein Wohnaufwand von pauschal 500 Euro im Monat, wer nachweislich mehr Miete samt Betriebskosten zahlt, kann den höheren Betrag ansetzen.
Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Eine alleinstehende Pensionistin hat ein Haushaltsnettoeinkommen von 1.800 Euro im Monat. Nach Abzug der Wohnkostenpauschale von 500 Euro bleiben 1.300 Euro und damit weniger als der Richtsatz von 1.465,40 Euro. Ob die Befreiung gewährt wird, entscheidet der ORF-Beitrags Service nach Prüfung der Unterlagen.
Eine Befreiung wirkt ab dem Folgemonat und gilt höchstens fünf Jahre
Einen ersten Überblick gibt der Befreiungsrechner des ORF-Beitrags Service. Er zeigt in wenigen Schritten, ob eine Befreiung in Frage kommt, und liefert den persönlichen Antrag samt Checkliste. Alternativ gibt es ein Antragsformular. Der Antrag wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben, dazu kommen Kopien der Nachweise, etwa über die bezogene Leistung und die Einkommen aller Personen im Haushalt. Fehlende Unterlagen fordert der ORF-Beitrags Service schriftlich nach.
Eine Befreiung gilt nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat nach der Antragstellung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, stellt den Antrag deshalb besser früh. Ist das Einkommen erst kürzlich gesunken, etwa nach einem Jobverlust, genügt ein neuer Antrag mit Nachweisen. Befristet ist die Befreiung auf höchstens fünf Jahre, vor Ablauf schickt der ORF-Beitrags Service eine Verständigung für den Folgeantrag. Änderungen im Haushalt und der Wegfall der Leistung sind zu melden.
Seit April 2026 können befreite Haushalte außerdem den Sozialtarif für Strom erhalten, Studierende ausgenommen. Stand November 2026 begrenzt er den Energiepreis für bis zu 2.900 Kilowattstunden im Jahr auf sechs Cent pro Kilowattstunde, Netzkosten, Abgaben und Steuern kommen dazu. Wie sich die übrigen Posten der Stromrechnung prüfen lassen, beschreibt der Beitrag Fixkosten senken im Haushalt.
Die Idee mit dem Fernseher brachte der Value 4 You Tausende Anfragen
Vor 2024 galten andere Regeln, und an ihnen setzte eine frühere Geschäftsidee von Dominik Kop an. Bei der GIS-Gebühr wussten nach seiner Beschreibung viele sofort, worum es ging, denn bezahlt wurde Monat für Monat. Mit einem Elektroniker als Geschäftspartner bot Kop eine Dienstleistung an. Eignete sich der Fernseher, wurde das TV-Empfangsmodul ausgebaut. Bestand danach keine andere gebührenpflichtige Empfangseinrichtung und waren die damaligen Voraussetzungen erfüllt, konnte der Haushalt bei der GIS abgemeldet werden. Laut Buch ging es für die betreffenden Kunden um knapp 28 Euro im Monat.
Die Value 4 You, die Kop 2018 als Einzelunternehmen gestartet hatte und die seit Februar 2020 eine GmbH ist, machte das Angebot im April 2021 mit einer Presseaussendung bekannt. Kop argumentierte darin, dass Streaming über das Internet nicht GIS-pflichtig sei, solange im Fernseher kein Rundfunkempfangsmodul verbaut sei. Eine Anfrage kostete nach seiner Erfahrung damals ungefähr 50 Cent an Werbung, insgesamt kamen Tausende Anfragen zusammen. Kop stellt im Buch klar, dass diese Zahl nur die Werbung bis zur Anfrage erfasst und nicht alle Kosten bis zum betreuten Kunden.
Im Termin ging es auf Wunsch der Kunden auch um Strom, Gas, Handy und Internet. Wer eine laufende Gebühr senken wollte, konnte auch daran interessiert sein, die übrigen Fixkosten prüfen zu lassen. Das Verhältnis von Werbekosten zu Anfragen brachte Kop dazu, über Kundengewinnung anders nachzudenken.
„Der größere Auftrag wuchs aus einer ersten hilfreichen Leistung.“
Dominik Kop, „Der Fixkostenreduzierer“, Kapitel 3
Aus dem Anlass GIS wurde die Prüfung aller Fixkosten
Nach Kops Angaben trug das Modell ungefähr zwei Jahre. Seit dem ORF-Beitrag hängt die Zahlungspflicht grundsätzlich am Haushalt, und ein ausgebauter TV-Tuner ist kein allgemeiner Befreiungsgrund. Wer heute den Tuner ausbauen lässt oder den Fernseher verkauft, spart den ORF-Beitrag nicht.
Im Buch zieht Kop daraus eine Lehre, die über das Thema GIS hinausgeht. Ein Unternehmen, das nur an einem einzelnen Kniff hängt, sei anfällig. Tragend war nach seinen Worten etwas anderes: Ein vorhandenes Problem wurde zum verständlichen Anlass für ein Gespräch. Heute übernehmen eine mögliche Gebührenrückerstattung oder die Prüfung laufender Kosten diese Rolle.
Diesen Weg geht die Value 4 You heute unter der eingetragenen Marke Fixkostenreduzierer®, die nach Unternehmensangaben über 5.000 Kundinnen und Kunden zählt (Stand September 2026). Aufgebaut hat Kop das Unternehmen ohne Investor und ohne Kredit, 2021 lag der Jahresumsatz der Value 4 You GmbH erstmals über einer Million Euro. Wie dieser Aufbau verlief, beschreibt der Beitrag Unternehmen ohne Investor aufbauen, das heutige Angebot zeigt die Seite Fixkostenreduzierer®. Die ganze Geschichte steht in Kops Buch, das als PDF zum Herunterladen bereitliegt.
Häufige Fragen
Muss man den ORF-Beitrag auch ohne Fernseher zahlen?
Ja, sofern an der Adresse mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Seit 1. Jänner 2024 kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder genutzt wird. Die Beitragspflicht regelt § 3 ORF-Beitrags-Gesetz 2024, für Nebenwohnsitze fällt kein Beitrag an.
Wie hoch ist der ORF-Beitrag 2026?
Stand November 2026 beträgt er 15,30 Euro im Monat, das sind 183,60 Euro im Jahr. In einigen Bundesländern kommt eine Landesabgabe dazu. Mit Erlagschein wird grundsätzlich einmal jährlich gezahlt, mit SEPA-Lastschrift auf Antrag auch in zwei oder sechs Teilbeträgen (§ 17 Abs. 4 und 5 ORF-Beitrags-Gesetz 2024).
Wer kann sich vom ORF-Beitrag befreien lassen?
Wer zum Beispiel Pflegegeld, eine Pension, Arbeitslosengeld, Studienbeihilfe oder Sozialhilfe bezieht, Lehrling ist oder gehörlos oder schwer hörbehindert ist (§ 5 ORF-Beitrags-Gesetz 2024). Zusätzlich darf das Haushaltsnettoeinkommen den Richtsatz nicht übersteigen. Stand November 2026 sind das 1.465,40 Euro netto im Monat für eine Person und 2.311,81 Euro für zwei Personen.
Gilt eine Befreiung vom ORF-Beitrag rückwirkend?
Nein. Laut ORF-Beitrags Service gilt sie ab dem Monat nach der Antragstellung. Sie ist auf höchstens fünf Jahre befristet (§ 15 Abs. 6 ORF-Beitrags-Gesetz 2024), vor Ablauf kommt eine Verständigung, damit rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden kann.
Befreit ein ausgebauter TV-Tuner noch vom ORF-Beitrag?
Nein. Zur Zeit der GIS-Gebühr war nach dem Ausbau eine Abmeldung möglich, wenn die damaligen Voraussetzungen erfüllt waren und kein anderes gebührenpflichtiges Gerät bestand. Seit 2024 ist der ORF-Beitrag grundsätzlich an den Haushalt geknüpft, ein ausgebauter TV-Tuner ist kein allgemeiner Befreiungsgrund. So ordnet Dominik Kop seine frühere Dienstleistung in Kapitel 3 seines Buches ein.
Quellen
- Dominik Kop, „Der Fixkostenreduzierer“ (2026), Kapitel 2 „Dreizehn Jahre passen in keine Abkürzung“ und Kapitel 3 „Die Idee mit dem Fernseher“
- RIS: ORF-Beitrags-Gesetz 2024, geltende Fassung
- oesterreich.gv.at: ORF-Beitrag
- oesterreich.gv.at: Befreiung vom ORF-Beitrag
- ORF-Beitrags Service: Beitrag und Zahlung
- ORF-Beitrags Service: Befreiungsrichtsätze und Haushalts-Nettoeinkommen
- ORF-Beitrags Service: Fragen und Antworten zu Befreiung, Zuschuss und Deckelung
- APA-OTS, April 2021: „Das Ende der GIS-Gebühren durch das Wiener Start-Up Value 4 You GmbH völlig kostenlos“